Ja, Sie können den Messstellenbetreiber wechseln, wenn Sie intelligente Messtechnik haben. Da der Gesetzgeber einheitlich vorschreibt, wann ein Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) einbauen muss, wird Ihnen bei einem MSB-Wechsel das installierte iMSys bestehen bleiben bzw. eine mME oder iMSys eingebaut werden.