Ihr Messstellenbetreiber wird:
- Sie 3 Monate vorher schriftlich über den geplanten Umbau informieren,
- Sie kontaktieren, um Datum und Uhrzeit mit Ihnen abzustimmen,
- Ihnen sagen, was zu erwarten ist, wie lange es dauern wird, und was zu tun ist, wenn es Besonderheiten geben sollte.
Sie müssen:
- zu Hause sein, um den ausweispflichtigen Installateur reinzulassen,
- sicherstellen, dass der Installateur auf einfachem Wege freien Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler erhält
- Ihren Energieversorger bereits bei der Terminabsprache darauf hinweisen, sollte es schwer sein an Ihren Zähler heranzukommen
- wenn Sie Eigentümer sind, müssen Sie den Zählerplatz entsprechend den Anforderungen der Anwendungsregel VDE4101 so gestalten, dass der Einbau der neuen Technik möglich ist. Die Anforderungen werden durch den Netzbetreiber vorgegeben.