Ich bin Mieter. Bekomme ich auch einen Smart Meter?
Ja. Innerhalb der Rollout-Periode 2017 bis 2032 werden alle alten Zähler gegen neue Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys)) getauscht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Mietobjekt oder Eigentum handelt. Eine separate Zustimmung Ihres Vermieters ist nicht erforderlich.
Der Begriff „Smart Meter“ lässt sich mit „intelligente Messtechnik“ ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik (iMSys) in allen deutschen Haushalten und ...
Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten Ein Stromnetz funktioniert ...
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ...