Der Gesetzgeber legt einen ungefähren Plan für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor. Die modernen Messeinrichtungen müssen vom Messstellenbetreiber von 2017 an bis 2032 eingebaut werden. Intelligente Messsysteme kommen zuerst bei Verbrauchern mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh/a zum Einsatz. Ab dem Jahr 2020 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen auch bei Kunden mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh/a geplant.
Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten Verbrauchsgruppen bestimmt der Messstellenbetreiber (MSB), welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn z.B. die Eichfrist Ihres alten Zählers abläuft, ist der MSB verpflichtet Ihnen einen intelligenten Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Ihrer Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem) einzubauen. Sie werden schriftlich drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel von Ihrem MSB informiert.
Der Begriff „Smart Meter“ lässt sich mit „intelligente Messtechnik“ ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik (iMSys) in allen deutschen Haushalten und ...
Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten Ein Stromnetz funktioniert ...
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ...