Zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich?
Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Messstellenbetriebsgesetz § 31 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer modernen Messeinrichtung beträgt 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem (iMSys) sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht kann auch mehr einsparen und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem. Die Höhe der Messentgelte hängt davon ab, wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen.
Der Begriff „Smart Meter“ lässt sich mit „intelligente Messtechnik“ ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik (iMSys) in allen deutschen Haushalten und ...
Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten Ein Stromnetz funktioniert ...
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ...