Wovon hängt es ab, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekomme?

Der Gesetzgeber schreibt in § 29 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh und mit Erzeugungsanlagen bei einer installierten Leistung mit mehr als 7 kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen. Verbraucher und Erzeuger mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh werden stattdessen mit einer modernen Messeinrichtung (mME) ausgestattet. Für die Einstufung in eine der beiden Klassen wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.

Der durchschnittliche 4-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht zum Beispiel ca. 3.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Darüber hinaus haben Kunden, die standardmäßig die mME bekommen haben, ab 2025 das Recht, den Einbau eines iMSys vom Messstellenbetreiber zu fordern.


Fragen und Antworten Mein Smart Meter

Was ist der nationale Smart Meter Rollout?

Der Begriff "Smart Meter" lässt sich mit "intelligente Messtechnik" ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik in allen deutschen Haushalten und ...
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Warum findet der Smart Meter Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz ...
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Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 ...
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