Kann mein Energieversorger meinen Strom aus der Ferne abschalten?

Nein. Für Stromabschaltung gelten besondere Regelungen gemäß der Grundversorgungsverordnung (GVV). Wenn Ihre Außenstände 100 Euro überschreiten, hat Ihr Energieversorger das Recht die Stromlieferung zu unterbrechen. Hierzu gibt es strenge Vorschriften und vorgegebene Marktprozesse (vgl. GVV). Die Kosten für Sperrung und Entsperrung sind durch den Kunden zu tragen.
Heutige Praxis ist es, dass der Sperrkassierer zu Ihnen kommt und den Stromzähler manuell sperrt.
Wenn Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) haben, ist eine Abschaltung aus der Ferne nur möglich, wenn das intelligente Messsystem um einen sogenannten „Breaker“ erweitert wird. Standardmäßig sind am intelligenten Messsystem keine Breaker verbaut.

Fragen und Antworten Mein Smart Meter

Was sind die Vorteile des Smart Meter Rollouts für mich?

Moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) zeigen Ihnen an, wie viel Energie Sie genau verbrauchen. Intelligente Messsysteme senden zusätzlich stichtagsbezogene Zählerstände an den Energieversorger, sodass es keine manuelle Ablesungen oder geschätzte Rechnungen mehr ...
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Wovon hängt es ab, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekomme?

Der Gesetzgeber schreibt in § 31 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh und mit Erzeugungsanlagen bei einer installierten Leistung mit mehr als 7 kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen. Verbraucher und Erzeuger mit einem Jahresverbrauch unter ...
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Wie hilft mir der neue Zähler Geld zu sparen?

Intelligente Messtechnik macht es leichter solche Situationen zu erkennen, in denen viel Energie verbraucht wird. Damit ist die Möglichkeit gegeben, Änderungen am Verbrauchsverhalten vorzunehmen. Ein Beispiel hierfür ist der Austausch alter Elektrogeräte. Wenn Sie die Informationen nutzen, die ...
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