Kann mein Energieversorger meinen Strom aus der Ferne abschalten?
Nein. Für Stromabschaltung gelten besondere Regelungen gemäß der Grundversorgungsverordnung (GVV). Wenn Ihre Außenstände 100 Euro überschreiten, hat Ihr Energieversorger das Recht die Stromlieferung zu unterbrechen. Hierzu gibt es strenge Vorschriften und vorgegebene Marktprozesse (vgl. GVV). Die Kosten für Sperrung und Entsperrung sind durch den Kunden zu tragen.
Heutige Praxis ist es, dass der Sperrkassierer zu Ihnen kommt und den Stromzähler manuell sperrt.
Wenn Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) haben, ist eine Abschaltung aus der Ferne nur möglich, wenn das intelligente Messsystem um einen sogenannten „Breaker“ erweitert wird. Standardmäßig sind am intelligenten Messsystem keine Breaker verbaut.