Nein. Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden behalten nach dem Messstellenbetriebsgesetz ihre Daten "vor Ort" allein zum Zwecke der Verbrauchsveranschaulichung. Grundeinstellung ist hier die monatliche Übermittlung. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, werden häufiger Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet.
Darüber hinaus besteht für den Netzbetreiber die Möglichkeit, pseudonymisierte und anonymisierte Netzzustandsdaten zu erheben. Diese enthalten keine personenbezogenen Daten.