Wer trägt die Kosten, wenn eine bauliche Veränderung oder der Austausch des Zählerschranks nötig wird?

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Anschlussnehmer (also der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes) für die Bereitstellung der Zählerplätze nach den anerkannten Regeln der Technik zuständig ist und also auch die Kosten für eine Veränderung des Zählerschranks tragen muss (§ 22 Niederspannungsanschlussverordnung).


Fragen und Antworten Mein Smart Meter

Was ist der nationale Smart Meter Rollout?

Der Begriff "Smart Meter" lässt sich mit "intelligente Messtechnik" ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik in allen deutschen Haushalten und ...
Mehr erfahren

Warum findet der Smart Meter Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz ...
Mehr erfahren

Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 ...
Mehr erfahren