Stromsteuer

Die Stromsteuer gibt es seit 1999. Sie wird an den Fiskus abgeführt. Der örtliche Energieversorger ist dafür zuständig, erhält aber selbst keinen Anteil daran. Die Stromsteuer basiert auf dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform. Besteuert werden mit der Stromsteuer der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.

Glossar