Gilt das Messstellenbetriebsgesetz auch für andere Sparten als Strom und Gas?

Nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gibt in erster Linie Regeln für die Messung im Strombereich für Verbrauch bzw. Bezug und Einspeisung vor. Es ändert auch die Vorgaben für die Messung im Gasbereich, allerdings deutlich reduzierter. Keine Regelungen trifft das Gesetz zur Messung von Wasser und Fernwärme. Die Vorgaben können sich aber praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn Anschlussnehmer sich entschließen, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des MsbG erfüllen.

Fragen und Antworten Mein Smart Meter

Was ist ein Smart Meter? Was sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?

Der englische Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Stattdessen unterscheidet man hier zwischen „modernen Messeinrichtungen“ (mME) und „intelligenten Messsystemen“(iMSys), welche beide unter den Sammelbegriff „intelligente ...
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Wie funktionieren moderne Messeinrichtungen?

Eine moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand ein Mal pro Jahr durch die Stadtwerke oder den Kunden manuell abgelesen. Am Display der modernen ...
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Wie funktionieren intelligente Messsysteme?

Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte ...
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